Am 25. Mai 2018 sind zwei neue Gesetze in Kraft getreten, die den Datenschutz für die Beschäftigten auf eine neue Grundlage stellen: Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundes- datenschutzgesetz (BDSG-NEU).
Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auch auf die Interessenvertretungen, die die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten nach § 75 Abs. 2 BetrVG zu wahren und in die Verhandlungen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu integrieren haben.
Im Rahmen eines Tageseminares werden die wichtigsten Neuerungen ebenso vorgestellt wie die rich- tungsweisenden Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts zum Beschäftigtendatenschutz.
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Teilnahmekosten 290 €
Tagungsort, Verpflegung 75 € + MwSt.